Patienteninformationen
Ich biete Ihnen ein Gesamt-Konzept für Ihre Genesung
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durch die Spezialisierung auf Beschwerden am Bewegungsapparat (Orthopädie/Chirurgie) sowie Schwellungen (Lymphologie, Phlebologie, Ödematologie),
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die Zusatzqualifikationen und Fortbildungen,
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sowie der Therapiedauer
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und den Zusatzleistungen.
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Dafür möchte ich mit Ihnen gemeinsam den Ursachen Ihrer Beschwerden auf den Grund gehen.
Nach dem Erstellen eines persönlichen Therapieplans arbeiten wir gemeinsam zielgerichtet an der Linderung und Behebung Ihrer Beschwerden.
Darüber hinaus ist es wichtig, Ihnen gesundheitsorientierte Strategien und individuelle Übungen an die Hand zu geben, die Sie weiter bringen.
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Beraten - Behandeln - Unterstützen
Honorarvereinbarung
Privat - und Beihilfe Patienten mit ärztlicher Verordnung
Unser Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Therapeuten (GebüTH). Wir vereinbaren in der Regel mit Ihnen den 1,4 bis 2,3 fachen Kassensatz. Die aktuellen Kassensätze entnehmen Sie über folgendem Link: https://www.vdek.com/vertragspartner/heilmittel/preisvereinbarungen.html
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Info: Die beihilfefähigen Höchstsätze werden häufig als Obergrenze von den privaten Krankenversicherern bewertet.Diese Höchstsätze sieht das Bundesministerium des Inneren nicht als kostendeckend für eine physiotherapeutische Behandlung an.
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Schwierigkeiten bei der Kostenerstattung
In letzter Zeit häufen sich leider Fälle, bei denen Patienten Schwierigkeiten mit der Kostenerstattung durch ihre private Krankenkasse haben.
Viele Versicherungen führen hier unzutreffende Begründungen und Vorwände an.
Prüfen Sie jedoch vorher Ihre Versicherungsbedingungen, die Sie mit Vertragsabschluß unterzeichnet haben und deren Aktualisierungen.
Häufig sind Absetzungen durch Ihre Krankenversicherung nicht gerechtfertigt.
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Heilpraktikertermin ohne ärztliche Verordnung
Akutsprechstunde
Sie haben akute Beschwerden und möchten ohne ärztliche Verordnung direkt zum Therapeuten.
So ist dies möglich über die Vereinbarung eines Heilpraktikertermins.
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Heilpraktiker für Physiotherapie-Sprechstunde
Die Abrechnung erfolgt nach der GebüH/GebüTh (Gebührenordnung für Heilpraktiker/Therapeuten). Das Honorar kann durch Ihre Beihilfe-, Zusatz- oder Privatversicherung (je nach Vertragsabschluss) übernommen werden. Sprechen Sie daher im Vorhinein ihre Krankenversicherung auf mögliche Übernahme der Heilbehandlung an.
Gesetzlich Versicherte können die Leistung als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Die Kosten werden aber nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
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